Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
*
"Paragraph 218: Bayern verliert
Karlsruhe kippt das Sonderrecht im Freistaat. Mit 5:3 Richterstimmen
wurden Beschränkungen bei der Zahl der zulässigen Abtreibungen
pro Klinik aufgehoben. ... Unzulässig war nach Mehrheitsmeinung außerdem
die bayerische Bestimmung, wonach ein Arzt die Abtreibung verweigern muß,
wenn ihm die Schwangere nicht die Gründe für den Abbruch offengelegt
hat. Auch hier stehe das Bundesgesetz entgegen, das auf die Erzwingung
von Gesprächsbereitschaft verzichte." taz 28.10.98 S. 2
"Gericht entscheidet mit fünf zu drei Stimmen
... Die bayerische Regelung sah zahlreiche Kontrollrechte
für die Behörden vor; so hätten die Ärzte unter anderem
medizinische Unterlagen vorlegen und auch Art und Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche
sowie die Höhe der Einkommen melden müssen. Auch Geschäfts-
und Privaträume der Mediziner hätten untersucht werden dürfen.
Diese Regelungen sind nun nach der Entscheidung der Richter nicht mehr
zulässig. ... In dem bayerischen Gesetz war vorgesehen, daß
Frauen dem Arzt die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch
mitteilen müssen. Diese Regelung ist nach Ansicht von Karlsruhe nichtig,
weil die Frage bereits auf nationaler Ebene abschließend geregelt
ist. Trotz des Urteils müssen die Frauen in Bayern aber ihre Gründe
für die Abtreibung anders als im übrigen Deutschland weiterhin
darlegen: Die Offenlegung vor dem Arzt ist durch den Richterspruch
zwar hinfällig, aber das Schwangerenberatungsgesetz des Freistaats,
der zweite 'Pfeiler' des bayerischen 'Sonderwegs', schreibt vor, daß
Frauen anders als nach der bundesweiten Regelung bei der Konfliktberatung
ihre Gründe offenbaren müssen. Dieses Gesetz war nicht Gegenstand
des Karlsruher Verfahrens und bleibt damit in Kraft." Welt 28.10.98
S. 6
"Eine herbe Niederlage, keine endgültige
Bayern könnte in Karlsruhe eine Normenkontrollklage anstrengen"
taz 28.10.98 S. 2
"Der Sonderweg zur Sackgasse / Neues
218-Urteil aus Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht verwirft große Teile des bayerischen
Abtreibungsgesetzes. ... Drei zentrale Vorschriften des bayerischen Gesetzes
verstoßen nach dem Karlsruher Urteil gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit:
... die Vorschrift, daß ein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch
nicht vornehmen darf, wenn die Frau ihre Gründe für den Abtreibungswunsch
nicht dargelegt hat; ... ." SZ 28.10.98 S. 2
"Karlsruher Richter stärken Recht des Bundes
Bayern darf die seit 1995 bundesweit geltenden Regelungen zum
Schwangerschaftsabbruch nicht einschränken. Doch eine Fortsetzung
des Rechtsstreits um den Paragraphen 218 ist nicht ausgeschlossen.
... Das Gericht jedoch stellte fest, daß die Landesregierung Frauen
nicht veranlassen könne, ihre Gründe für den Abbruch der
ungewollten Schwangerschaft zu nennen. Zwar werde dies von der Schwangeren
erwartet. Der Bundesgesetzgeber sei jedoch eindeutig der Ansicht gewesen,
daß die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau
'nicht erzwungen werden kann'. ... (1 BvR 2306/96 u.a.)" BerlZtg 28.10.98
S. 6
"Bayerns Abtreibungsrecht verfassungswidrig
Sondergesetz scheitert vor Karlsruher Gericht / Kritik
von Bischof Lehmann" BerlZtg 28.10.98 S. 1
Kommentar:
"Einspruch gegen den Münchner Separatismus"
BerlZtg 28.10.98 S. 4
"Angst vor der eigenen Courage
Karlsruhe kippt das bayerische Sonderrecht zum Paragraph
218. ... Leider ist damit noch keine endgültige Rechtssicherheit
erreicht. Denn der Erste Senat hat weder entschieden, daß Regelungen
wie die jetzt in Bayern aufgehobene inhaltlich unzulässig sind. Noch
hat das Gericht erklärt, daß das jetzige Bundesgesetz
- das derartige Spezialkliniken zuläßt - verfassungsgemäß
ist. Es sah sich gerade einmal dazu in der Lage, es 'nicht offensichtlich
verfassungswidrig' zu finden." Kommentar. taz 28.10.98 S. 11
"Paragraph 218: Karlsruhe stoppt Bayerns Sonderweg" Welt 28.10.98 S. 1
Kommentar:
"Aufschub in Karlsruhe" Welt 28.10.98
S. 4
*
"Microsoft bald auch im Chip-Karten-Geschäft
... Die 'Windows Card' könnte beispielsweise als elektronische Geldkarte
oder im Gesundheitswesen als digitaler Speicher einer kompletten Krankengeschichte
eines Patienten eingesetzt werden." Tsp 28.10.98 S. 38
*
"PORTRÄTIERT: Aufgeklärter Schlapphut.
ERNST UHRLAU (51), Polizeipräsident von Hamburg, wechselt als
neuer Geheimdienstkoordinator in das Bonner Kanzleramt. Der Politikwissenschaftler
hat das intellektuelle Format, Art und Umfang der Geheimdienstarbeit begründet
in Frage zu stellen.
... Und da wird es eher eine Verkleinerung der Dienste geben
und auch ein unbedingtes 'Nein' zu allen Plänen, Inlands- und Auslandsdienste
in ihrer praktischen Arbeit enger mit den Strafverfolgungsbehörden
zu verzahnen. ... Uhrlau ist weder ein Freund schneller Parteien- oder
Organisationsverbote ... noch hat er sich jemals dem Rigorismus jener angeschlossen,
die die Scientology-Sekte beobachten lassen. Diese solle Objekt staatlicher Kontrolle,
also der Strafverfolgungsbehörden weden, wenn sie sich in kriminelle
Handlungen verstrickt hat." Tsp 28.10.98 S. 6
*
"Großbritannien: London will Asylbewerber
elektronisch überwachen
Das britische Innenministerium erwägt, 'verdächtige'
Asylbewerber mit elektronischen Markierungen zu überwachen. ... Nach
eigenen Angaben prüft das Ministerium derzeit Pilotprojekte mit verurteilten
Straftätern, die auf Freigang elektronische Sender am Körper
tragen müssen. ... Eine ai-Sprecherin warf der Regierung vor, Asylbewerber
wie Kriminelle zu behandeln. Das sei eine 'Big-Brother'-Kontrolle. In
Großbritannien werden Asylbewerber, die im Verdacht stehen unterzutauchen,
inhaftiert." FR 28.10.98 S. 7
*
Zur Übersicht vorheriger Ausgaben des Privacy Magazine |